A↘ALKO·STOP
Nur diese Sitzung
FIELD SUPPORT / DE

Alkohol im Straßenverkehr.
Strukturiert prüfen.

Eine lokale, nichtamtliche Entscheidungshilfe für die erste Einordnung bei einer Verkehrskontrolle. Tatsachen sichern, Unsicherheiten sichtbar halten, keine automatische Rechtsfolge behaupten.

!Prototyp – nicht offiziell zugelassen. Keine Garantie für sicheres Fahren. Bei Gefahr: Abstand schaffen, nicht weiterfahren und zuständige Stelle einschalten.
01 / LAGEBILD

Was wurde geführt?

Fahrzeugart und Tatsachensicherheit zuerst trennen.

1 / 5
Fahren / Bewegung

Was ist tatsächlich beobachtet oder anderweitig gesichert?

Öffentlicher Verkehr

War der Vorgang im öffentlichen Verkehrsraum?

Unklar ist ein zulässiges Ergebnis – nicht schätzen.
02 / MESSUNG

Nur AAK dokumentieren

mg/l Atemalkoholkonzentration – niemals automatisch in BAK umrechnen.

2 / 5
mg/l

Keine Messung ist eine eigene, valide Angabe. Eingabe bleibt während des Tippens unverändert.

0,000,250,550,802,00
Schnellwert
Messart
03 / PERSON

Alter, Probezeit, Symptome

Angaben nicht ergänzen, wenn sie nicht bekannt sind.

3 / 5
Alter unbekannt
Probezeit bei Kfz

Bei Fahrrad/Pedelec nicht als §24c-Kfz-Prüfung anwenden.

BEOBACHTUNGSMATRIX

Was ist konkret aufgefallen?

Mehrfachauswahl. Die Kategorien bleiben getrennt: Fahrfehler sind nicht bloß „auffälliges Verhalten“.

0 / 7 Ausfall0 / 5 Auffällig0 / 5 Konsum
Ausfallerscheinungen max. 7

Beim Fahren / Verkehr max. 4

Bei der Person max. 3

Auffälligkeiten max. 5

Beim Fahren / Verkehr max. 2

Bei der Person max. 3

Alkoholbezogene Hinweise max. 5

Bei der Person max. 4

Im Fahrzeug max. 1

04 / AUSWERTUNG

Prüfpfad, nicht Urteil

Jede Karte zeigt, welche Tatsachen noch fehlen können.

4 / 5
INTERAKTIVER ENTSCHEIDUNGSBAUM

Vom Messwert zur nächsten Prüfung

Entscheidungsbaum Alkohol im StraßenverkehrKnoten für Verkehr, Messung, Ausfallerscheinungen und Gefährdung. Knoten sind auswählbar.

Scrollen zum Zoomen · Ziehen zum Verschieben · Knoten anklicken für Details

05 / HANDLUNG & WISSEN

Maßnahmen, Quellen, Export

Personalisierte nächste Schritte, statische Rechtsgrundlagen und klare Grenzen.

5 / 5
MaßnahmeWann prüfen?Grenze dieser Hilfe
Sicherheit zuerstWeiterfahrt bei konkreter Gefahr unterbinden / sichere Übergabe organisieren.Keine pauschale Zwangsmaßnahme; individuelle Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit.
Weitere BeweissicherungBei Verdacht auf §§315c/316: Blutentnahme nach §81a Abs. 2 StPO prüfen; bei §24a oder §24c über §46 Abs. 4 OWiG.Verdacht und Voraussetzungen müssen bestehen; nicht jeder Messwert löst automatisch eine Blutentnahme aus.
Atemalkohol oder BlutAtemalkohol-Vortest am Straßenrand ist freiwillig; beweissichere Blutentnahme bei konkretem Verdacht auf §§315c/316 oder §24a/§24c nach §81a StPO / §46 Abs. 4 OWiG prüfen.Kein Zwang aus bloßer Auffälligkeit; Verdacht, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen vorliegen.
Führerschein / Dokumente§§94/98 und §111a StPO individuell prüfen, wenn der konkrete Sachverhalt es trägt.Nicht jedes Strafverfahren und nicht jedes Fahrradgeschehen führt automatisch zu Sicherstellung oder Entziehung.
Fahrerlaubnisbehörde§2 Abs. 12 StVG: nur qualifizierte, relevante Zweifel übermitteln; FeV §13 ist eine Bewertungsgrundlage.§13 FeV kann bei rechtlich feststehenden qualifizierenden Tatsachen die MPU-Anordnung auslösen; keine automatische Fahrerlaubnisentziehung und keine Schlussfolgerung aus bloßem Screening.
Prävention BWBei Schutzmaßnahmen die einschlägige individuelle Rechtsgrundlage des PolG BW prüfen.Diese Hilfe nennt bewusst keine ungesicherten Paragraphen und ersetzt keine Rechtsprüfung.
DYNAMISCHE NÄCHSTE SCHRITTE

Für diese Eingaben

    GLOSSAR

    Begriffe sauber halten

    AAK
    Atemalkoholkonzentration in mg/l. Nicht in BAK umrechnen.
    BAK
    Blutalkoholkonzentration. Hier kein Eingabefeld; 1,1‰ / 1,6‰ nur als Informationswerte im Kontext der Rechtsprechung.
    §24c
    Gilt bei Kfz für unter 21-Jährige oder in Probezeit; unbekannt bleibt unbekannt.
    Individuelle Prüfung erforderlich. Diese Anwendung speichert nichts dauerhaft, sendet keine Personendaten und ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Entscheidung. Angaben bleiben nur im Arbeitsspeicher dieser Seite.